Elternberatung & Kindertraining
Sie suchen spezifischen Rat wie Sie ihr Kind am besten fördern und fordern? Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung mit Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik und der Erforschung individueller Unterschiede bieten wir Ihnen eine passgenaue Elternberatung und/oder eine Förderung Ihres Kindes in Form eines Trainingsangebotes oder Förderplans. Unser Beratungsangebot beinhaltet die folgenden Themenbereiche:
- Schulische Unter- und Überforderung
- Schulprobleme und familiäre Konfliktberatung
- Schulwechsel und Schulübertritt
- Probleme emotionaler Reife
Eltern von Kindern mit besonderen Begabungen stehen oftmals auch besonderen Herausforderungen gegenüber. Dementsprechend bieten wir Eltern zusätzlich spezifische Beratungsgespräche in Bereichen an, die häufig zum Thema werden, wenn ein Kind hochbegabt ist:
- Underachievement – Wiederherstellung einer Passung zwischen Leistungspotenzial und schulischer Förderung
- Konfliktberatung – Emotionale Beeinträchtigung, Probleme mit Mitschülern, Lehrkräften oder Eltern
- Förderung von Hochbegabten – Aufstellen spezifischer inner- und außerschulischer Förderpläne
Individuelle Elternberatung und Trainings für Kinder und Jugendliche aller Altersbereiche
Wir bieten ressourcenorientierte Beratung und Trainings für sämtliche Herausforderung rund um und mit Ihrem (begabten) Kind. In einer persönlichen Beratung erarbeiten wir Lösungsansätze für Ihr spezifisches Anliegen. Der Beratungsumfang richtet sich individuell nach den Themen und dem persönlichen Bedarf.
Für eine Beratungsstunde berechnen wir 115€ pro Stunde inklusive Vor- und Nachbereitung. Beratungen können vor Ort oder online stattfinden. Wenden Sie sich gern für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an uns, um den Beratungsbedarf abzuklären. Da uns die Zugänglichkeit von Beratung wichtig ist, bieten wir gesonderte Tarife für Familien mit besonderen finanziellen Belastungen – sprechen Sie uns auch dazu jederzeit an!
Bei den angeführten Leistungen handelt es sich um Leistungen, die unter Berücksichtigung der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG erfolgen und somit umsatzsteuerbefreit sind.